Benutzerordnung
Trägerschaft
Die Bibliothek ist rechtlich der Evangelischen Kirchgemeinde unterstellt; sie wird finanziert durch Beiträge von Korporationen aus Gemeinde und Region.
Benutzerkreis
Die Bibliothek Balgach ist öffentlich und steht während den allgemeinen Öffnungszeiten allen Einwohnern von Balgach und den umliegenden Gemeinden zur Verfügung.
Gebühren
Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Jahresgebühr erhoben, die die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Spielen und Tonträgern ohne zusätzliche Kosten erlaubt. Für einzelne Medien (DVD) kann die Bibliothek abweichende Gebühren festlegen.
Ausleihe
Medien können für eine befristete Dauer ausgeliehen werden.
Mahnung
Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung.
Reglemente
Ausleihfristen, Gebühren und Mahnungen werden separat festgesetzt.
Haftung
Kunden und Kundinnen sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet.
Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen nicht selbst repariert werden.
Eine Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig. Es haftet in jedem Fall die Person, auf deren Namen die Ausleihe erfolgte.
Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
Bibliotheksordnung
In der Bibliothek soll jeder unnötige Lärm vermieden werden, störende Personen können nach erfolgloser Mahnung weggeschickt werden. Rauchen, Essen und Trinken sind in allen Räumen untersagt. Das Tragen von Inline-Skates in der Bibliothek ist nicht gestattet. Haustiere sind grundsätzlich nicht in die Bibliothek mitzunehmen.
Verlust der Bezugsberechtigung
Wer wiederholt die vorliegenden Bestimmungen übertritt, in anderer Weise den Betrieb stört oder die Bibliothek schädigt, kann durch die Bibliotheksleitung zeitweise oder für immer von der weiteren Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Die Kunden/Kundinnen anerkennen mit der Einschreibung die Benutzerordnung und die Gebührenordnung der Bibliothek.
Balgach, den 1. März 2004
Die Bibliothek ist rechtlich der Evangelischen Kirchgemeinde unterstellt; sie wird finanziert durch Beiträge von Korporationen aus Gemeinde und Region.
Benutzerkreis
Die Bibliothek Balgach ist öffentlich und steht während den allgemeinen Öffnungszeiten allen Einwohnern von Balgach und den umliegenden Gemeinden zur Verfügung.
Gebühren
Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Jahresgebühr erhoben, die die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Spielen und Tonträgern ohne zusätzliche Kosten erlaubt. Für einzelne Medien (DVD) kann die Bibliothek abweichende Gebühren festlegen.
Ausleihe
Medien können für eine befristete Dauer ausgeliehen werden.
Mahnung
Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung.
Reglemente
Ausleihfristen, Gebühren und Mahnungen werden separat festgesetzt.
Haftung
Kunden und Kundinnen sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet.
Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen nicht selbst repariert werden.
Eine Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig. Es haftet in jedem Fall die Person, auf deren Namen die Ausleihe erfolgte.
Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
Bibliotheksordnung
In der Bibliothek soll jeder unnötige Lärm vermieden werden, störende Personen können nach erfolgloser Mahnung weggeschickt werden. Rauchen, Essen und Trinken sind in allen Räumen untersagt. Das Tragen von Inline-Skates in der Bibliothek ist nicht gestattet. Haustiere sind grundsätzlich nicht in die Bibliothek mitzunehmen.
Verlust der Bezugsberechtigung
Wer wiederholt die vorliegenden Bestimmungen übertritt, in anderer Weise den Betrieb stört oder die Bibliothek schädigt, kann durch die Bibliotheksleitung zeitweise oder für immer von der weiteren Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Die Kunden/Kundinnen anerkennen mit der Einschreibung die Benutzerordnung und die Gebührenordnung der Bibliothek.
Balgach, den 1. März 2004

